Entrümpelung am 30. April 2013
Betrifft Kellergänge, allgemeine Terrassen und Fahrrad-Abstellräume
Div. Gegenständige Sperrmüll in den Kellergängen und allgemeinen Terrassen muss bis 30. April entfernt sein, sonst werden diese von der Hausverwaltung entfernt. Die entsprechende Mitteilung der Sozialbau finden Sie hier.
Das selbe betrifft nicht gekennzeichnete Fahrräder in den Fahrrad-Abstellräumen. Auch diese müssen bis zum 30. April gekennzeichnet sein, sonst werden se entsorgt. Die entsprechende Mitteilung der Sozialbau finden Sie hier.
Achtung - die Abholung des Gerümpels findet erst am 15. Mai statt.
Letzte Änderung der Seite: 11.5.2013